Wohnbauförderung in der Steiermark

Ob Burgenland, Niederösterreich oder eben die Steiermark: Die Wohnbauförderung tickt schließlich überall anders. Genau deshalb haben wir für dich die wichtigsten Bestimmungen der Wohnbauförderung in der Steiermark zusammen gefasst. Gerne informieren wir dich aber auch individuell in unserer Filiale in Graz über deine ganz konkreten Fördermöglichkeiten. Zuvor aber erst die wichtigsten Fakten zur Wohnbauförderung in der Steiermark!
Wohnbauförderung in der Steiermark
Die Wohnbauförderung in der Steiermark umfasst ebenso mehrere Sparten und Arten. In diesem Sinne kommt sie infrage bei:
- Eigenheimförderung
- Geschosswohnbauförderung
- Hausstandsgründung und Jungfamilienförderung
- Ökoförderungen
- Revitalisierung
- Wohnbauscheck
- Wohnhaussanierung
Ansprechpartner für all diese Förderungen ist in erster Linie die Abteilung 15, Energie, Wohnbau, Technik, FA Energie und Wohnbau. Für die Erstinformation wurde eine Info-Zentrale in der Landhausgasse 7 in Graz eingerichtet. Ansuchen können genauso auch online gestellt werden.
Eigenheimförderung
Diese Förderung bezieht sich auf die Neuerrichtung von Eigenheimen. Allerdings gilt sie nicht für Liegenschaften, die bereits bezogen wurden, wenn eine Benützungsbewilligung oder bereits eine Fertigstellungsanzeige vorliegt. Gefördert werden dabei Liegenschaftseigentümer und Bauberechtigte mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Bei dieser Wohnbau-Förderung in der Steiermark handelt es sich um ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die Verzinsung dabei beträgt 1 % dekursiv und die Förderhöhe hängt, wie auch in anderen Bundesländern, von der Haushaltsgröße ab. Im Detail gliedert sich diese folgendermaßen:
Haushaltsgröße | Förderungshöhe in € |
1-Personen Haushalt | 30.000,- |
2-Personen Haushalt | 35.000,- |
und jede weitere, nahestehende Person | 5.000,- |
Errichtung in einem Siedlungsschwerpunkt oder Eigenheim in Gruppen | 10.000- |
Umsetzung ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen | maximal 8.000,- |
Voraussetzungen für die Eigenheimförderung
Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, muss das Eigenheim zuerst ganzjährig bewohnt sein. Widrigenfalls ist keine Eigenheimförderung möglich. Es muss aber zudem auch eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle vorliegen und eine grundbücherliche Sicherstellung. Das bedeutet, dass das Darlehen ins Grundbuch eingetragen werden muss. Die Belastungsgrenze liegt dabei bei 70 % der Gesamtbaukosten und das Pfandrecht muss innerhalb dieser mit 70 % inkludiert werden. Eine weitere Voraussetzung für diese Wohnbau-Förderung in der Steiermark ist, dass ein Brandschutz bei aneinander gebauten Liegenschaften über die gesamte Gebäudehöhe eingerichtet werden muss. Dafür gibt es immerhin keine Nutzflächen-Obergrenze. Weiter muss der Bewerber über ausreichende Mittel verfügen, denn jene Anteile der Baukosten, die nicht von der Förderung abgedeckt werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistung oder eine separate Finanzierung abgedeckt sein.
Aber auch beim Einkommen gibt es schließlich Grenzen. So darf das jährliche Netto-Einkommen des Bewerbers bei einem 1-Personen-Haushalt 40.800,- Euro beispielsweise nicht überschreiten. Bei zwei Personen liegt diese Grenze dann immerhin schon bei 61.200,- Euro netto pro Jahr. Diese Einkommens-Grenze erhöht sich infolgedessen für jede weiter Person um je 5.400,- Euro. Wird diese Jahres-netto-Einkommensgrenze jedoch um je 1.080,- Euro überschritten, mindert sich dementsprechend die Förderhöhe um jeweils 20 %. Voraussetzung ist aber zudem auch, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein darf.
Eigentumswohnungen
Die netto-Jahreseinkommens-Grenze darf bei einem 1-Personen Haushalt 40.800,- Euro nicht überschreiten. 61.200,- Euro lautet die Grenze hingegen bei zwei Personen. Die Einkommensgrenze erhöht sich allerdings für jede weitere Person um 5.400,- Euro, und die Nutzfläche darf 90 m² bei 1 – 4 Personen nicht überschreiten. Jede weitere Person steigert die Wohnnutzfläche um je 10 m². Maximal darf die Wohnfläche 150 m² betragen.
Mietwohnungen
Bei Mietwohnungen gelten ebnso die selben Einkommensgrenzen für 1 bis 2 Personen-Haushalte, bzw. 5.400,- Euro für jede weitere Person.
Mietkauf-Wohnungen
Der Mieter kann nach zehn Jahren (gerechnet nach dem erstmaligen Bezug) einen Kaufanspruch stellen, sofern die Liegenschaft mit öffentlichen Mitteln errichtet wurde. Allerdings muss auch die Förderung noch aufrecht sein und neben der monatlichen Miete auch Grund- und/oder Baukosten von mindestens 72,07 Euro pro m² verrechnet worden sein. Entspricht der Mieter schließlich diesen Voraussetzungen und will er die Wohnung erwerben, übernimmt er demgemäß auch alle damit verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und infolgedessen gegenüber dem Land Steiermark.
Hausstands-Gründung von Jungfamilien
Bei dieser Förderung stellt sich gleich einmal die Frage, wer denn als Jungfamilie gilt. Also wer bekommt denn diese Förderung? Das Land Steiermark hat den Begriff der Jungfamilie, und damit jene, die diese Wohnbauförderung in der Steiermark demnach in Anspruch nehmen können, folgendermaßen festgelegt:
- Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- unverheiratete Paar und Allein-Erhalter die ebenso das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
- Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind.
- Förderwerber mit einer schweren Behinderung (mindestens 80 % Erwerbsminderung), die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie der Name dieser Förderung verrät, wird dabei die Gründung des Hausstands unterstützt, allerdings nur, wenn dieser nicht länger als ein Jahr zurück liegt. Die Förderhöhe ist dabei Abhängig vom Gegenstand.
Gegenstand | Förderhöhe in € | Laufzeit |
Für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnungen, Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Einrichtungsgegenstände | 7.500,- (Gesamt-ZZ: 1.069,-) | 5 Jahre |
Für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Mietkaufwohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände. | 15.000,- (Gesamt-ZZ: 4.244,-) | 10 Jahre |
für den Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes und Einrichtungsgegenstände. | 22.500,- (Gesamt-ZZ: 6.366,-) | 10 Jahre |
Ökoförderung
Aufgrund der großen Nachfrage, wird die Ökoförderung in der Steiermark auch in diesem Jahr weiter geführt. Sie umfasst dabei zahlreiche alternative Energiesysteme, etwa
- Pellets- und Hackschnitzelkessel
- Scheitholz- und Kombikessel
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Nah- und Fernwärmenetze
- Fernwärmeanschlüsse
- Ich tu’s Energieberatung
- Elektromobilität
Genaue Informationen zu den einzelnen Förderungen gibt’s überdies HIER!
Revitalisierung
Ziel dieser Wohnbauförderung in Salzburg ist der Erhalt historisch wertvoller Bauten und Anlagen. Diese Förderung kann entweder ein Förderungsdarlehen sein, oder ein nicht-rückzahlbarer Förderungsbeitrag.
Förderungsdarlehen
Beim Förderungsdarlehen für die Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler können maximal die Hälfte der anerkannten, denkmalrelevanten Kosten gefördert werden. Die Obergrenze liegt dabei bei 150.000,- pro Objekt und Jahr. Die Laufzeit dieses Darlehens liegt immerhin bei 15 Jahren mit einer dekursiven Verzinsung von 0,5 % pro Jahr.
Nicht rückzahlbarer Förderungsbetrag
Diese Förderung umfasst alle denkmalrelevanten Kosten, mitunter auch die Planung, Befundung und schließlich auch die Bauforschung. Maximal gefördert werden dabei 22.000,- Euro pro Objekt und Jahr und maximal 10 % der anerkannten Kosten.
Mehr Infos und die technischen Förderungsrichtlinien gibt’s HIER!
Wohnbauscheck
Der Wohnbauscheck umfasst die Förderung von Eigentumswohnungen. Besser gesagt, den Ersterwerb von Eigentumswohnungen. Es handelt sich dabei ebenso um ein Darlehen des Landes, dessen Rückzahlung halbjährlich nach Beginn der Benützungsbewilligung (max. 3 Jahre nach der Förderungszusage) beginnt. Die Förderung bekommen im Grunde genommen Erstkäufer einer Wohnung, welche allerdings durch einen befugten und vom Land Steiermark bewilligten Bauträger errichtet wurden. Aber auch ein befugter Bauträger kann bei der Umsetzung ökologischer Maßnahmen auf den Wohnbauscheck genauso zurück greifen.
Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass das Land Steiermark dem befugten Bauträger zugestimmt hat und die Gesamtbaukosten beim Verkauf aller Wohnungen 2.900,- Euro pro m² nicht übersteigen! Wichtig ist auch, dass die Nutzfläche der Wohnungen mindestens 30 und maximal aber nur 150 m² betragen.
Einkommensgrenzen beim Wohnbauscheck
Das Jahres-Netto-Einkommen darf bei einer Person nicht über 46.300,- Euro liegen. Bei zwei Personen steigt die Einkommens-Grenze auf 69.450,- Euro. Wie auch bei den anderen Wohnbauförderungen in der Steiermark erhöht sich die Einkommensgrenze durch jede weitere Person um 5.400,-. Und auch hier gilt: Wird die Einkommensgrenze um je 1.080,- überschritten, schmälert das die Förderhöhe um je 20 %!
Die Förderung selbst ist ein Direktdarlehen des Landes Steiermark mit einer Laufzeit von etwas über 25 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von 3 %. Das Darlehen beträgt 750,- Euro pro m² Nutzfläche, allerdings ist auch die Nutzfläche auf 90 m² beschränkt. Jede weitere Person im Haushalt erhöht diese Grenze schließlich wieder um je 10 m².
Bauvorhaben mit Zustimmung vor Juli 2006 können zudem ökologische Maßnahmen umsetzen. Die Grenze dabei liegt bei 150,- Euro pro m². Weiter gibt es eine Zusatzförderung für Kinder. Anders formuliert, gibt es 3.700,- Euro zusätzlich für zwei Kinder, 7.400,- Euro für drei oder mehr Kinder.
Rückzahlungsmodell
Die Rückzahlung erfolgt jedenfalls wieder halbjährlich und gliedert sich folgerichtig auf:
1. – 5. Jahr | 2,00 % |
6. – 10. Jahr | 2,50 % |
11. – 15. Jahr | 3,00 % |
16. – 20. Jahr | 3,50 % |
21. – 25. Jahr | 4,00 % |
im 26. Jahr | Restrate von 0,347 % des Darlehensbetrages |
Wohnhaussanierung
Das Land Steiermark fördert ebenso die Sanierung von Wohnhäusern. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Vielzahl von einzelnen Sanierungs-Varianten. So kann eine Förderung für eine sogenannte „kleine Sanierung“ ebenso in Anspruch genommen werden, wie etwa für eine „umfassende energetische Sanierung“. Aber auch die Belebung von Ortskernen würdigt das Land Steiermark mit einer Förderung. Oder aber ebenfalls Maßnahmen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Weiter werden Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Eine ganz genaue Übersicht und Detail-Informationen gibt’s infolgedessen aus erster Hand HIER!
Stand: 17.06.2021 – Alle Angaben ohne Gewähr! Die allgemeinen Förderbedingungen für Österreich findest du HIER!