Wohnbauförderung in Salzburg

Die Wohnbauförderung in Salzburg ist ähnlich verzwickt wie in Oberösterreich, dem Burgenland oder überhaupt in jedem Bundesland. Also leicht zu durchschauen geht anders. Nichtsdestotrotz wollen wir in diesem Beitrag versuchen, etwas Klarheit in die Thematik zu bekommen. Wer sich lieber individuell und in Farbe über seine Möglichkeiten informieren will, den heißen wir in unserer Zentrale in Lamprechtshausen herzlich willkommen!
Wohnbauförderung in Salzburg
Das Bundesland Salzburg unterscheidet bei der Wohnbauförderung in erster Linie zwischen Fördersparten. Die Förderhöhe setzt sich dann einerseits aus einem Grundbetrag, andererseits aus einem Zuschlagssatz zusammen. Der Zuschlagssatz ist allerdings im Grunde genommen nichts anderes als ein Punktesystem. Dieses orientiert sich wiederum an der Energieeffizienz. Die genaue Verteilung zwischen Grundbetrag und Zuschlagsatz hängt jedoch von der Fördersparte ab. Anders formuliert: Jede Fördersparte verfügt über ein anderes Verhältnis zwischen Grundbetrag und Zuschlagssatz. Diese beiden Komponenten sind allerdings bei jeder Förderung ein Hauptbestandteil. Darum zuerst mal zu den Fördersparten:
Fördersparten der Wohnbauförderung in Salzburg
- Kaufförderung
- Errichtungsförderung im Eigentum
- Förderung bei der Errichtung von Miet(-kauf)wohnungen
- Sanierungsförderung
- Größere Renovierung
- Kaufförderung einer Mietkaufwohnung
1. Kaufförderung
Kurz gesagt werden ganz allgemein neu errichtete Wohnungen bzw Häuser in der Gruppe gefördert. Notwendig dazu ist jedoch, dass der Förderwerber als „begünstigte Person“ anerkannt wird. Um demgemäß als solcher zu gelten, muss er infolgedessen mindestens 10 % Eigenmittel einbringen. Obendrein aber auch 20 % Fremdmittel.
Dazu muss gesagt werden, dass es sich bei der Kaufförderung übrigens um einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss handelt. Dieser setzt sich einerseits aus einem Grundfördersatz, andererseits aus Zuschlägen durch ein Punktesystem zusammen. Im Detail gliedert sich der Grundbetrag folgendermaßen:
Grundbetrag:
Personen | Grundbetrag |
1 Person | 18.000 Euro |
2 nahestehende Personen | 21.000 Euro |
3 nahestehende Personen | 24.000 Euro |
4 nahestehende Personen | 27.000 Euro |
Alleinerzieher mit 1 Kind | 26.000 Euro |
Alleinerzieher mit 2 Kinder | 29.000 Euro |
Wachsende Familien (ohne Kinder) | 29.000 Euro |
Jungfamilien (= wachsende Familie mit mindestens 1 Kind) | 31.000 Euro |
Ab 3 Kinder | 32.500 Euro |
Werden jedoch bestimmte Kaufpreisgrenzen überschritten, kann infolge die Förderung weiterhin gekürzt werden oder möglicherweise sogar entfallen. Detaillierte Grenzbeträge gibt’s übrigens HIER!
Zuschlagspunkte bei der Wohnbauförderung in Salzburg
Die Zuschlagspunkte ergeben sich somit im Grunde genommen aus der Gesamtenergie-Effizienz. Außerdem auch aus der Wahl der ökologischen Baustoffe. Obendrein spielt der Standort und schließlich auch die Ausführungsqualität eine ebenso wichtige Rolle. Genauso kann die barrierefreie Ausstattung bei der Punktevergabe einiges ausmachen. Dementsprechend sollte man ebenfalls über diese entsprechenden Möglichkeiten nachdenken. Allerdings können die Zuschlagspunkte jedoch nur dann erworben werden, wenn der zu fördernden Immobilie auch ein positiver Grundbetrag zu Grunde liegt.
Die Höhe des Zuschlags ergibt sich folglich aus der Anzahl der Zuschlagspunkte aus dem Energieausweis, der Standortqualität, sowie der barrierefreien Umsetzung mal 1,5. Bei einem Ergebnis unter 1.000,- Euro entfällt der Zuschlag allerdings gänzlich.
Personen | Zuschlag pro Punkt in € |
1 Person | 450,- |
2 nahestehende Personen | 525,- |
3 nahestehende Personen | 600,- |
4 nahestehende Personen | 675,- |
Alleinerzieher | 600,- |
Jungfamilien | 750,- |
Kinderreiche Familien | 780,- |
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mitunter, dass der Verkäufer zudem auch Bauträger ist (nach den Bestimmungen der WBF) und ebenfalls, dass die Bauvollendungsanzeige nicht älter als drei Jahre ist.
In Frage kommen infolgedessen:
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- uneingeschränkte Baumeister
- Immobilientreuhänder
- Holzbau-Meister
- Freiberufliche Bauträger
- Selbständige
Erstens darf das Objekt noch nicht bewohnt worden sein oder aber auch vom Erstmieter erworben. Zweitens darf der Grundstücksbedarf für die Liegenschaft 400 m² nicht überschreiten. Drittens darf zudem die Übergabe zum Zeitpunkt des Ansuchens auch nicht länger als sechs Monate zurück liegen.
2. Errichtungsförderung im Eigenheim
Bei dieser Fördervariante muss der Förderwerber ebenso eine sogenannte begünstigte Person sein. Überdies muss er Eigentümer der Liegenschaft sein bzw ein Baurecht für mindestens 70 Jahre besitzen. Gefördert werden infolgedessen:
- Doppel- und Einzelhäuser,
- Bauernhäuser,
- Häuser in der Gruppe,
- Wohnungen im Wohnungseigentum oder
- die Schaffung von neuem Wohnraum, anders gesprochen durch Zu-, Auf-, Ein- oder Anbau (Mindest-Investitionssumme: 100.000,- Euro).
Der Antragsteller muss übrigens auch hier 10 % selbst und 20 % fremdfinanzieren. Ebenso setzt sich auch diese Förderung wieder aus dem Grundbetrag, als auch durch die Zuschlägen zusammen. Allerdings mit anderen Beträgen. Im Gegensatz zur Kaufförderung gelten nun hier folgende Grenzwerte:
Personen | Grundbetrag in € |
1 Person | 8.000,- |
2 nahestehende Personen | 10.000,- |
3 nahestehende Personen | 12.000,- |
4+ nahestehende Personen | 14.000,- |
ohne Kinder, wachsende Familie | 12.000,- |
Junge Familie (= wachsende mit mind. 1 Kind) | 12.000,- |
1 Auszügler | 8.000,- |
2+ Auszügler | 10.000,- |
Detaillierte Grenzbeträge hierzu findest du übrigens auch HIER!
3. Wohnbauförderung in Salzburg bei der Errichtung von Miet(-kauf)wohnungen
Im Gegensatz zu den anderen Wohnbauförderungen in Salzburg handelt es sich hierbei um eine rückzahlbare Förderung. Allerdings wird nur der Grundbetrag von 900,- Euro pro m² mit einer Verzinsung von 0,5 % zurückgezahlt, nicht aber die Zuschläge. Richtigerweise erfolgt die Rückzahlung in Abhängigkeit des Baufortschritts.
4. Sanierungsförderung
Bei der Sanierungsförderung werden mitunter folgende, baulichen Maßnahmen gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
- Errichtung bzw Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen
- Thermische oder Photo- bzw Solaranlagen
- Dachsanierung (mit Dämmung)
- barrierefreie Ausstattung
- Errichtung eines Fahrstuhls (ab drei Stockwerken)
- Elektro-Installationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen (ab drei Wohnungen)
- Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge
Folglich handelt es sich dabei um einen einmaligen, nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Zudem orientiert sich der Grundfördersatz dabei prozentuell an den förderbaren Sanierungskosten. Immerhin gibt es 30 % Förderung beispielsweise bei Maßnahmen, die einen Energieausweis erfordern. 20 % hingegen für Maßnahmen ohne dementsprechenden energieeffizienten Bestandsbau. Für alle anderen dann immerhin doch 15 %.
Ebenfalls bei dieser Wohnbauförderung in Salzburg kommen entsprechende Zuschlagspunkte ins Spiel. Je nachdem erhöhen diese den Grundbetrag um 0,5 % je Punkt. Wobei hier jedoch nur maximal 150.000,- Euro in Anspruch genommen werden können.
5. Größere Renovierung und die Wohnbauförderung in Salzburg
Die Förderung größerer Renovierungen setzt sich genauso aus dem Grundbetrag und zudem auch aus den Zuschlägen zusammen. Jedoch ist der Grundbetrag mit 30 % der förderbaren Baukosten begrenzt. Dafür gibt es im Gegensatz dazu Zuschlagspunkte, beispielsweise für Denkmalschutz. Weiterführende Informationen findest du übrigens HIER.
6. Kaufförderung einer Mietkaufwohnung
Der Grundfördersatz dieser Wohnbau-Förderung in Salzburg beträgt immerhin 300,- pro Quadratmeter. Allerdings nimmt die Förderung sukzessive ab dem 5. Jahr der Abnahme um 1,25 Euro/m² pro Monat ab. Genauso wichtig ist es demnach auch, dass die Wohnung mindestens 25 Jahre lang genutzt wird. Andernfalls kann es passieren, dass die Förderung folglich zurück gezahlt werden muss. Ebenso wird die Rückzahlung im Grundbuch besichert (erster Rang); übrigens inklusive Veräußerungsverbot. Mehr zum Thema Grundbuch erfährst du auch in unserem Themenblog KREDITWISSEN!
Stand: 14.06.2021 – Alle Angaben ohne Gewähr! Die allgemeinen Förderbedingungen für Österreich findest du HIER!